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RECHTLICHE BETREUUNG IN SCHWIERIGEN ZEITEN

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Was ist rechtliche Betreuung?

Welche Aufgaben übernehmen wir als rechtliche Betreuer? Wie kann eine Betreuung eingerichtet werden? Wie kann ich für einen eventuellen Ernstfall vorsorgen? 

Rechtliche Betreuer haben die Aufgabe, Menschen zu beraten, zu vertreten und zu unterstützen, die krank, geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Jeder Mensch kann zu jederzeit in diese Situation kommen – zum Beispiel durch einen Unfall oder durch eine plötzlich auftretende Krankheit. Aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Rechtliche Betreuer unterstützen diese Menschen.

MÖGLICHE AUFGABENKREISE

VERMÖGENSSORGE

Die Vermögensverwaltung durch den Betreuer ist im Gesetz umfassend näher geregelt, und zwar in den entsprechend anwendbaren Vorschriften der §§ 1802 ff. BGB aus dem Vormundschaftsrecht, ergänzt durch §§ 1907, 1908, 1908g Abs. 2, 1908i Abs. 2 BGB. Dem Betreuer kann sowohl die Verwaltung des Vermögens übertragen werden.

VERTRETUNG GEGENÜBER ÄMTERN & BEHÖRDEN

„In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich“.Im § 1902 BGB wird die Funktion der rechtlichen Betreuung im Außenverhältnis, also gegenüber Dritten, beschrieben. Das heißt, dass hiervon auch Vertretungshandlungen gegenüber Ämtern und Behörden umfasst sind.

AUFENTHALTS-BESTIMMUNG

Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung wird sehr häufig angeordnet. Er umfasst die Sorge um den gewöhnlichen Aufenthalt. Den tatsächlichen Aufenthalt des Betreuten darf der Betreuer festlegen, wenn der Betreute die Einsicht darin verloren hat, an welchem Aufenthaltsort ihm Gefahren drohen.

Wohnungs-angelegenheiten

Die Betreuung in Wohnungsangelegenheiten darf nicht mit der Aufenthaltsbestimmung gleichgesetzt werden, obwohl sich beide Bereiche berühren und in der Regel verknüpft werden sollten. Der Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ gibt dem Betreuer nicht die Befugnis, die Wohnung des Betreuten  zu betreten.

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WEITERE AUFGABENKREISE

GESUNDHEITS-SORGE

Im Rahmen des Aufgabenkreises „Gesundheitssorge“ besteht die allgemeine Pflicht des Betreuers, sich um die gesundheitlichen Belange des Betreuten zu kümmern. In der Praxis hat der rechtliche Betreuer zunächst die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass der Betreute in einer Krankenkasse versichert ist.

POST-ANGELEGEN-HEITEN

Dieser Aufgabenkreis beinhaltet die Befugnis zur Entgegennahme, zum Öffnen und Anhalten der Post des Betreuten. Er wird nur angeordnet, wenn die Aufgaben zum Wohl des Betreuten nicht anders erfüllt werden können da der Betroffenen bspw. die Post nicht herausgibt. (Bienwald/Sonnefeld/Harm, 2016, Juris das Rechtsportal)

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